Zu den geringfügigen Beschäftigungen zählen geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen. Eine geringfügige Beschäftigung kann auf zwei Arten gegeben sein: Beträgt das Entgelt nicht mehr als ...
Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht in der GKV für bisher Nichtversicherte bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Die freiwillige Versicherung ist in § 9 SGB V und die obligatorische ...